Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen
(gültig ab 01. Juli 2006)
(gültig ab 01. Juli 2006)
- Die JMS bietet Musikunterricht in verschiedenen Formen und Inhalten an. Die Unterrichtszeit und die Person der Lehrkraft wählt die JMS nach sachgemäßem Ermessen unter weitestmöglicher Berücksichtigung der Wünsche des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten aus. Die JMS behält sich die Umwandlung der Gruppengrößen aus pädagogischen oder anderen zwingenden Gründen vor.
- Das für den jeweiligen Unterricht zu zahlende Entgelt ist in der diesem Vertrag beigefügten Schulgeldordnung festgelegt. Das Entgelt deckt nur die der JMS für die Erteilung des Unterrichts während des gesamten Kalenderjahres entstehenden Kosten. Ist nach einer Umwandlung einer Gruppengröße nach der Schulgeldordnung ein höheres Entgelt zu zahlen, kann der Unterrichtsvertrag mit einer Frist von einem Monat bis zum Ablauf des auf den Zugang einer entsprechenden Erklärung der JMS folgenden übernächsten Monats gekündigt werden.
- Die JMS ist berechtigt, das Entgelt durch Erklärung gegenüber dem Zahlungspflichtigen angemessen zu erhöhen, wenn dieses nicht mehr kostendeckend ist. Der Zahlungspflichtige ist berechtigt, in diesem Fall das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat bis zum Ablauf des auf den Zugang der entsprechenden Erklärung der JMS folgenden übernächsten Monats zu kündigen.
- Die Ferien– und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die JMS. Das Entgelt ist auch während der Ferienzeiten zu zahlen.
- Die JMS ist berechtigt, das Entgelt monatlich im Voraus im Lastschriftverfahren einzuziehen.
- Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel ( Instrumente, Noten u.ä. ) sind von den Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten zu stellen.
- Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten schriftlich mit einer Frist von jeweils zwei Monaten zum 31. Januar und zum 31. August eines Jahres gekündigt werden. Während der Probezeit 3 Monaten ab Unterrichtsbeginn kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf der Probezeit gekündigt werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Zahlungsverzug mit mehr als zwei Monatsentgelten. - Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Erkrankung einer Lehrkraft oder weil der Unterricht auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, besteht kein Anspruch auf die Erstattung oder die Reduzierung des Entgelts. Nimmt der Schüler/ die Schülerin nicht am Unterricht teil, entbindet dies nicht von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts.
- Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Lehrkräfte der JMS sind nicht befugt, für die JMS rechtswirksame Erklärungen abzugeben oder Erklärungen Dritter entgegenzunehmen.
- Die JMS übernimmt für minderjährige Schülerinnen und Schüler über die Erteilung des Unterrichts unter Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinaus keine Aufsichtspflicht.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gibt es auch als PDF.
Ebenso kann das Anmeldeformular herunter geladen werden.